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Vertriebspartnerlizenz

Vertriebspartner-Lizenzvereinbarung (MRR Academy)


1. Vertragsparteien

Lizenzgeber: Indepagency FZ-LLC, mit Sitz in Ras al-Khaimah, VAE

Vertriebspartner: Jede natürliche oder juristische Person, die diese Vereinbarung durch das Setzen eines Häkchens oder die stillschweigende Zustimmung durch den Kauf akzeptiert.


2. Vertragsgegenstand

Der Lizenzgeber gewährt dem Vertriebspartner ein nicht-exklusives, übertragbares Recht zur Vermarktung und zum Vertrieb von rechtmäßig erworbenen digitalen Produkten der Plattform “MRR-Academy” gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung.


3. Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt für alle aktuellen und zukünftig rechtmäßig erworbenen digitalen Produkte der Plattform “MRR-Academy” des Lizenzgebers.


4. Rechte und Pflichten des Vertriebspartners

Der Vertriebspartner ist berechtigt, die erworbenen, lizenzierten Produkte an Endkunden zu verkaufen und das Vertriebsrecht an Dritte zu übertragen.

Bei Übertragung der Lizenz an Dritte ist der Vertriebspartner verpflichtet, den neuen Lizenznehmer über die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung zu informieren.

Die Lizenzbedingungen müssen vor Kauf (anhand eines Hinweises in der Produktbeschreibung) zur Verfügung gestellt werden.

Der neue Lizenznehmer muss den Lizenzbedingungen vor dem Kauf des Produkts ausdrücklich, z.B. durch das Setzen eines Häkchens zur Akzeptanz der AGB oder stillschweigend, z.B. durch einen offensichtlichen Hinweis zur Akzeptanz durch den Kauf, zustimmen.

Änderungen am Produktinhalt oder an der Markenidentität sind nicht gestattet.

Der Weiterverkauf über Drittanbieter-Plattformen (z.B. eBay, Etsy, Amazon etc.) ist untersagt. Der Vertrieb muss über die eigene Website oder eigene Verkaufskanäle des Partners erfolgen.


5. Preisrichtlinien und Markenschutz

Der Lizenzgeber legt unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) für jedes Produkt fest (siehe Anhang A).

Der Vertriebspartner verpflichtet sich, den Markenwert und die Preisstabilität der Produkte zu wahren.

Der Lizenzgeber gewährt dem Vertriebspartner das Recht, die lizenzierten Produkte eigenständig zu vertreiben. Dabei verpflichtet sich der Vertriebspartner, den Markenwert des Produkts und dessen Marktposition zu schützen und sicherzustellen, dass die Wahrnehmung der Marke nicht durch unangemessene Preisstrategien oder geschäftsschädigende Verkaufspraktiken beeinträchtigt wird.

Eine Preisgestaltung gilt als markenschädigend, wenn sie den wahrgenommenen Wert des Produkts erheblich untergräbt oder die Preisstruktur des Marktes unverhältnismäßig verzerrt. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Preise, die deutlich unter dem üblichen Marktpreis liegen und dadurch den Wert des Produkts sowie dessen Marktposition schädigen.

Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Preisgestaltungen auf ihre Auswirkungen für die Marke und den Marktwert hin zu prüfen. Sollte eine Preisstrategie als schädlich eingestuft werden, kann der Lizenzgeber Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der Marke und des Produktwerts zu gewährleisten.

Sollte eine markenschädigende Preisstrategie festgestellt werden, kann der Lizenzgeber den Vertriebspartner zunächst schriftlich abmahnen. Bei wiederholtem oder besonders schwerwiegendem Verstoß behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, die Vertriebslizenz zu widerrufen und den weiteren Vertrieb der lizenzierten Produkte zu untersagen.

Der Vertriebspartner erkennt an, dass das Recht zum freien Weiterverkauf nicht unbegrenzt gilt, sondern im Einklang mit den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung und der Verpflichtung zur Wahrung des Markenwerts stehen muss. Ein Verstoß gegen diese Grundsätze kann als Vertragsbruch gewertet werden.


8. Exklusive Vorteile für Partner mit Markentreue

- Exklusive Werbematerialien und Marketing-Support

- Community-Zugang für aktiven Austausch

- Live Calls

- Mitgliederrabatt auf neue Produkte


9. Vertragslaufzeit und Beendigung

Diese Vereinbarung ist unbefristet gültig, solange der Vertriebspartner die Bedingungen einhält.

Verstöße gegen die Lizenzbedingungen können zur Beendigung der Vereinbarung führen.


10. Übertragung der Lizenz

Die Lizenz ist übertragbar. Jeder neue Lizenznehmer ist verpflichtet, die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung wie oben beschrieben zu akzeptieren.

Die Zustimmung des neuen Lizenznehmers muss durch eine ausdrückliche Erklärung, z.B. das Setzen eines Häkchens zur Akzeptanz der AGB des Vertriebspartners oder eines auffälligen Hinweises inklusive Verlinkung zur Vertriebspartner-Lizenz vor Kaufabschluss, erfolgen.


11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ras al-Khaimah, VAE.


12. Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Die Anhänge (z.B. Produktlisten und Preisempfehlungen) sind Bestandteil dieser Vereinbarung.


Durch das Setzen eines Häkchens oder die digitale Zustimmung während des Registrierungs- oder Kaufprozesses bestätigt der Vertriebspartner, diese Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.


Der Lizenzgeber behält sich vor jederzeit Änderungen an den Lizenzbestimmungen vorzunehmen.


Ort, Datum: Ras al-Khaimah, 08.02.2025

Digitale Zustimmung: Durch das Setzen eines Häkchens oder dem ausdrücklichen Hinweis zur stillschweigenden Akzeptanz durch Kauf gilt diese Vereinbarung als akzeptiert.


Anhang A – Produkt- und Preisübersicht

  • Produkt 1: Instagram Business Class – UVP: 89€
  • Produkt 2: Mind Hack Marketing – UVP: 59€
  • Produkt 3: Algorithmus Mastermind – UVP: 59€
  • Produkt 4: Business Blockaden Lösen - UVP: 49€
  • Produkt 5: 7 Days of Success - UVP: 79€
  • Produkt 6: Print on Demand Masterclass - UVP: 79€
  • Produkt 7: Next Level Canva - UVP: 79€

(Anhang kann flexibel erweitert werden.)


Letzte Aktualisierung: 08.04.2025